AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ÖKOTECHNA Entsorgungs- und Umwelttechnik GmbH

(kurz: ÖKOTECHNA)
2380 Perchtoldsdorf, Waldmühlgasse 31

1. Allgemeines

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen liegen sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Aufstellen und Abholen von Mulden und Containern durch die ÖKOTECHNA zugrunde.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind kein Vertragsbestandteil.

2. Leistungsumfang

Die ÖKOTECHNA vermietet Mulden und Container zum Befüllen mit Baustellenabfällen durch den Vertragspartner. Die Abfälle sind entsprechend der jeweils geltenden Bestimmungen und Normen zu deklarieren. Entsprechend dem Vermischungsverbot dürfen gefährliche Abfälle nicht mit anderen Abfällen vermischt werden (z. B. künstliche Mineralwolle, hergestellt in der EU vor 2002; Polystyrol, hergestellt in der EU vor 2009, Asbestzement usw.). Der Vertragspartner haftet für die entstandenen Kosten aufgrund von Fehldeklaration. ÖKOTECHNA ist berechtigt, die Abfälle an den Vertragspartner zurückzusenden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die StVO) einzuhalten.
Der Aufstellungsort für die Behältnisse wird durch den Vertragspartner zur Verfügung gestellt bzw. organisiert; entsprechende Genehmigungen sind vor Aufstellung der Behältnisse einzuholen.
Die Zufahrt muss für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 18 to gewährleistet sein und der Vertragspartner hat für eine ausreichende Manipulationsfläche zum Aufstellen, Wechseln und Abholen der Behältnisse zu sorgen.
Wartezeiten, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, werden von der ÖKOTECHNA zusätzlich verrechnet.
Die Behältnisse dürfen nur von Fahrzeugen transportiert werden, die von der ÖKOTECHNA dazu autorisiert wurden. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindliche Zirka-Termine und berechtigen den Vertragspartner zu keinen Ersatzansprüchen.
Ist der Vertragspartner beim Aufstellen oder Abholen der Behälter nicht anwesend, so gilt der von unserem Dienstnehmer auf dem Lieferschein angegebene Inhalt der Mulde oder des Containers als vereinbart.
Verhebungen auf der Baustelle dürfen ausschließlich durch „kranbare Mulden“ (Lastaufnahmemittel gem. Richtlinie 98/37/EG – Anhang I) erfolgen. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sind unter www.oekotechna.at abrufbar.

3. Vertragsabschluss und Preise

Die Bestellung kann schriftlich, telefonisch oder über unseren Online-Shop erfolgen. Ein Vertrag kommt erst nach Annahme unsererseits zustande, bzw. sobald eine Auslieferung erfolgt ist.
Die Leistung erfolgt zu den vereinbarten, jeweils aktuellen Angebotspreisen.

4. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die ÖKOTECHNA berechtigt, die jeweils gültigen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Des weiteren ist die ÖKOTECHNA berechtigt, die Leistung einzustellen und die Behältnisse – unabhängig des Befüllungsgrades – zu Lasten des Vertragspartners abzuholen.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Vertragspartner haftet für Schäden durch unsachgemäße Befüllung und Handhabung, nicht ordnungsgemäße Aufstellung der Behältnisse und hat ÖKOTECHNA schad- und klaglos zu halten.
Bei übermäßiger Verunreinigung der Behältnisse hat der Vertragspartner die Kosten der Reinigung zu tragen.
Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erstatten, andernfalls erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
ÖKOTECHNA übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstanden sind, sofern diese nicht durch eigenes fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

6. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung, die auf unserer Homepage www.oekotechna.at abrufbar sind.

7. Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt als vereinbart.

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